Informationen rund um die gesplittete Abwassergebühr
Die Arbeiten zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr sind für alle Mitgliedsgemeinden abgeschlossen.
Die erforderlichen Regelungen in den Abwassersatzungen wurden von den Gemeinderäten beschlossen.
Auf der Basis dieser neuen Satzungsgrundlagen wurden die rückwirkenden Veranlagungsverfahren durch die Verbandsverwaltung durchgeführt.